21.04.2026

Solarpflicht bei Dachsanierungen in NRW

Online-Vortrag der Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr und der Verbraucherzentrale NRW

Bereits seit über einem Jahr müssen auf Neubauten in NRW Solaranlagen installiert werden. Seit dem 1. Januar 2026 gilt diese PV-Pflicht auch für Bestandsgebäude, wenn das Gebäudedach umfassend saniert wird: Wer sein Dach erneuert, muss künftig eine Solaranlage installieren.

Doch was bedeutet das für Eigentümerinnen konkret? Wann gilt die Solarpflicht für bestehende Gebäude? Gibt es eine vorgeschriebene Mindestleistung oder Mindestfläche? Welche Möglichkeiten gibt es außer der normalen Photovoltaikanlage? Gibt es Ausnahmen?

Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW erklärt die gesetzlichen Vorgaben, zeigt praxisnahe Beispiele und erläutert, warum es – unabhängig von gesetzlichen Pflichten – oft sinnvoll ist, eine Dacherneuerung direkt mit der Installation einer Photovoltaikanlage zu kombinieren.

Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie in einer Fragerunden im Anschluss an den Vortrag.

Themen

  • Bedingungen und Umfang der Solarpflicht
  • Kosten und Wirtschaftlichkeit
21. April 2026 | 18:00 – 20:00 

Zielgruppe
Der Vortrag richtet sich an Haus- und Wohnungseigentümer*innen, deren Dachfläche aktuell und in naher Zukunft saniert wird.

Referent
Thomas Zwingmann
Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW

Zeit
Dienstag, 21.04.2026, 18:00 bis 20:00 Uhr

Ort
Online (Zoom)

Anmeldung
Hier geht es direkt zur Anmeldung

Kosten
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Veranstalter
Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr in Kooperation mit dem Regionalverband Ruhr und der Verbraucherzentrale NRW.